IMPRESSUM - AGB
INFORMATION ACCORDING TO § 5 TMG
Chip Germany GmbH
Kennedystraße 56-58
63477 Maintal
Commercial Register: HRB 94263
Register Court: Hanau Local Court
Represented by:
Daniel Erbe and Shahin Ostad
CONTACT
Phone: +49 (0) 6181 9683891
Fax: +49 (0) 6181 9683931
E-mail: info@chip-germany.com
SALES TAX ID
Sales tax identification number according to § 27 a Sales Tax Act:
DE815410225
EU DISPUTE RESOLUTION
The European Commission provides a platform for online dispute resolution (OS): https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
You can find our e-mail address in the imprint above.
CONSUMER DISPUTE RESOLUTION/UNIVERSAL ARBITRATION BOARD
We are not willing or obliged to participate in dispute resolution proceedings before a consumer arbitration board.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Chip Germany GmbH
I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäfte der Chip-Germany GmbH mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Besteller”).
2. Es gelten ausschließlich diese Zahlungs- und Lieferbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, Chip-Germany GmbH hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn Chip-Germany GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
II. Vertragsschluss
1. Die Angebote von Chip-Germany GmbH sind freibleibend. Die Bestellung durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Chip-Germany GmbH zustande und richtet sich ausschließlich nach deren Inhalt und diesen Allgemeinen Lieferbedingungen. Angaben in Katalogen, Preislisten, Datenblättern und sonstigen Unterlagen sind unverbindlich. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung bestätigten Angaben und Konditionen.
2. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen in Bezug auf den Vertrag sind schriftlich oder in Textform abzugeben. Mündliche oder telefonische Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich oder in Textform bestätigt wurden.
3. An Beschreibungen, Kostenvoranschlägen, Angeboten, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Chip-Germany GmbH Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte vor. Diese Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtzustandekommen eines Vertrags auf Verlangen zurückzugeben.
4. Schriftliche Sicherungsmails als verbindliche Bestellung (Purchase Order)
Eine schriftliche Bestätigung des Bestellers per E-Mail, mit der dieser eine Bestellung verbindlich freigibt (“Sicherungsmail”), gilt als vollwertige und verbindliche Bestellung (Purchase Order, PO). Diese Sicherungsmail steht einer schriftlichen Bestellung gleich und stellt ein verbindliches Vertragsangebot bzw. die verbindliche Annahme eines Angebots dar.
III. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
1. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die bei Vertragsabschluss (Auftragsbestätigung) genannten Preise. Die Preise verstehen sich ab Werk inklusive Verpackung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und weiterer gesetzlicher Abgaben.
2. Zahlungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsbedingungen ohne Abzug zu leisten.
3. Erhöhen sich nach Vertragsabschluss die Materialbeschaffungskosten, insbesondere die Weltmarktpreise für elektronische Bauteile, ist Chip-Germany GmbH berechtigt, die Preise anzupassen. Bei einer Preiserhöhung ab 10 % kann der Besteller innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich vom Vertrag zurücktreten.
4. Gerät der Besteller in Verzug, kann Chip-Germany GmbH Verzugszinsen und weitere gesetzliche Verzugsschäden geltend machen.
5. Werden Chip-Germany GmbH nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Vermögenslage des Bestellers gefährden (z. B. Nichtzahlung fälliger Rechnungen), werden Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder Zug-um-Zug ausgeführt. Erfolgt die Zahlung nicht, kann Chip-Germany GmbH nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
6. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, außer die Forderungen stehen im Gegenseitigkeitsverhältnis.
7. NCNR-Bedingung (Non-Cancellable, Non-Returnable)
Alle Bestellungen bei Chip-Germany GmbH sind NCNR (Non-Cancellable, Non-Returnable), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Dies bedeutet insbesondere:
- Der Besteller ist nach Vertragsabschluss zur vollständigen Abnahme und Bezahlung verpflichtet.
- Eine Stornierung, Reduzierung oder Rückgabe ist ausgeschlossen.
- Dies gilt auch dann, wenn die Ware speziell für den Besteller beschafft, reserviert oder produziert wurde.
Chip-Germany GmbH ist berechtigt, NCNR-Bestellungen unmittelbar nach Auftragsbestätigung oder nach Eingang einer Sicherungsmail gemäß Abschnitt II.4 zu disponieren.
IV. Lieferung, Verzug, Unmöglichkeit
1. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche in der Auftragsbestätigung angegeben sind. Voraussetzung für die Einhaltung ist, dass alle vom Besteller zu liefernden Unterlagen, Mitwirkungspflichten und Genehmigungen rechtzeitig vorliegen sowie die Zahlungsbedingungen eingehalten werden. Andernfalls verlängern sich Fristen angemessen.
2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Lieferbereitschaft mitgeteilt wurde.
3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie zumutbar sind.
4. Chip-Germany GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit oder Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Produktionsstörungen, Materialmangel, behördliche Maßnahmen). In solchen Fällen verlängern sich Fristen um die Dauer der Störung zuzüglich angemessener Anlaufzeit. Dauert die Störung länger als zwei Monate, können beide Parteien zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
V. Bevorratung
1. Bei vereinbarter Lieferung auf Abruf hält Chip-Germany GmbH die vereinbarte Lagermenge während des Abrufzeitraums bereit, sofern die Ware beschafft werden kann.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Abrufware innerhalb der vereinbarten Zeiträume vollständig abzurufen. Erfolgt dies nicht, kann die Ware berechnet werden.
3. Stellt der Hersteller die Produktion eines Liefergegenstands ein, wird Chip-Germany GmbH einen „Last Call” ermöglichen, sofern möglich. Die Lieferpflicht endet mit Produktionsende.



