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IMPRESSUM - AGB

INFORMATION ACCORDING TO § 5 TMG

Chip Germany GmbH
Am Technologiepark 1-5
Building 7
63477 Maintal

Commercial Register: HRB 94263
Register Court: Hanau Local Court

Represented by:
Daniel Erbe and Shahin Ostad

CONTACT

Phone: +49 (0) 6181 9683891
Fax: +49 (0) 6181 9683931
E-mail: info@chip-germany.com

SALES TAX ID

Sales tax identification number according to § 27 a Sales Tax Act:
DE815410225

EU DISPUTE RESOLUTION

The European Commission provides a platform for online dispute resolution (OS): https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
You can find our e-mail address in the imprint above.

CONSUMER DISPUTE RESOLUTION/UNIVERSAL ARBITRATION BOARD

We are not willing or obliged to participate in dispute resolution proceedings before a consumer arbitration board.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Chip Germany GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäfte der Chip-
Germany GmbH mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Besteller“).
2. Es gelten ausschließlich diese Zahlungs- und Lieferbedingungen. Entgegenstehende
oder von den Allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen von Chip-Germany GmbH.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt,
es sei denn, Chip-Germany GmbH hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese
Allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn Chip-Germany
GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Zahlungs- und
Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den
Besteller vorbehaltlos ausführt.

II. Vertragsschluss

1. Die Angebote von Chip-Germany GmbH sind freibleibend. Die Bestellung durch den
Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche
Auftragsbestätigung von Chip-Germany GmbH zustande und richtet sich ausschließlich
nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Allgemeinen
Lieferbedingungen.
Angaben in Katalogen, Preislisten, Datenblättern und sonstigen Unterlagen von Chip-Germany
GmbH, deren Zulieferer oder von Herstellern sind unverbindlich. Maßgeblich für den Inhalt und
Umfang der Leistungspflicht von Chip-Germany GmbH sind ausschließlich die vereinbarten und
mit der Auftragsbestätigung bestätigten Angaben und Konditionen.

2. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen in Bezug auf den Vertrag sind schriftlich
oder in Textform abzugeben. Mündliche oder telefonische Abmachungen nur verbindlich,
wenn sie von Chip-Germany GmbH schriftlich oder in Textform bestätigt worden sind.

3. An Beschreibungen, Kostenvoranschlägen, Angeboten, Zeichnungen und anderen
Unterlagen behält sich Chip-Germany GmbH ihre Eigentums- und urheberrechtlichen
Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger
Zustimmung durch Chip-Germany GmbH Dritten zugänglich gemacht werden und sind,
wenn ein verbindlicher Vertrag nicht zustande kommt, Chip-Germany GmbH auf
Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

III. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

1. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die im Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses (Auftragsbestätigung) genannten Preise von Chip-Germany GmbH.
Die Preise verstehen sich ab Werk inklusive Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden
gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger gesetzlicher Abgaben.

1. Zahlungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsbedingungen ohne Abzug zu leisten.

2. Erhöhen sich nach Vertragsabschluss die Materialbeschaffungskosten, insbesondere die
Weltmarktpreise für elektronische Bauteile, so ist Chip-Germany GmbH berechtigt, ihre
Preise anzupassen. Die Kostenerhöhung wird Chip-Germany GmbH dem Besteller
schriftlich mitteilen. Bei einer Preiserhöhung ab 10 % ist der Besteller berechtigt,
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Chip Germany GmbH
innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Zugang der Erklärung über die Preiserhöhung
schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.

3. Gerät der Besteller in Verzug, so ist Chip-Germany GmbH berechtigt, nach den
gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen und etwaige weitere Schäden geltend zu
machen.

4. Werden Chip-Germany GmbH nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die
Annahme begründen, dass die Vermögensverhältnisse des Bestellers sich so
verschlechtert haben, dass die Gegenleistung gefährdet ist, z.B. dadurch, dass der
Besteller fällige Rechnungen nicht bezahlt, werden ausstehende Lieferungen von Chip-
Germany GmbH
a. nur gegen Vorauskasse ausgeführt, wenn sie Sachen zum Gegenstand haben, die
aufgrund von Maßen, Formen, Mengen usw. nur für einen bestimmten Besteller geeignet
sind;
b. in allen anderen Fällen Zug um Zug gegen Bezahlung ausgeführt.
Bleiben angeforderte Vorauszahlungen aus oder erfolgt keine Bezahlung bei Lieferung, wird
Chip-Germany GmbH von seiner Leistungspflicht frei und kann nach fruchtlosem Ablauf einer
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung
verlangen.

1. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht, soweit die Forderungen im
Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.

IV. Lieferung, Verzug, Unmöglichkeit

1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Chip-Germany GmbH in
der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Die
Einhaltung von verbindlich vereinbarten Lieferterminen setzt den rechtzeitigen Eingang
sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, die Erbringung notwendiger
Mitwirkungspflichten, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von
Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Besteller
voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die
Fristen angemessen.

1. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager
von Chip-Germany GmbH verlassen hat bzw. Chip-Germany GmbH die Lieferbereitschaft
mitgeteilt ist.

2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.

1. Chip-Germany GmbH haftet nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerungen ihrer
Lieferungen und Leistungen, soweit diese Umstände auf höherer Gewalt, der
Nichtlieferung, nicht richtiger oder verspäteter Lieferung von Vorlieferanten
(Selbstbelieferungsvorbehalt) oder sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht
vorhersehbaren Ereignissen beruhen, die Chip-Germany GmbH nicht zu vertreten hat
(z.B. Betriebsstörungen aller Art, Feuer, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien,
Wetter, Überschwemmungen, Krieg, Aufstand, Terrorismus, Transportverzögerungen,
Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder
Rohstoffen, Verzögerungen bei der Erteilung etwaig notwendiger behördlicher
Genehmigungen, behördliche / hoheitliche Maßnahmen oder Verbote). Bei solchen
Ereignissen verlängern sich die Lieferfristen automatisch um die Zeitdauer des
Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Chip-Germany GmbH wird den
Besteller über solche Ereignisse unverzüglich informieren. Ist das Ende der Störung nicht
absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Dem Besteller stehen in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Chip Germany GmbH
gegen uns Chip-Germany GmbH zu. Eine bereits vom Besteller erbrachte Zahlung wird
unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche wegen Verzugs sind ausgeschlossen.

V. Bevorratung

1. Wurde zwischen den Parteien eine Lieferung von Waren auf Abruf (Abrufware)
vereinbart, wird Chip-Germany GmbH die vereinbarte Lagermenge für die Dauer des
vertraglich vereinbarten Zeitraums bereithalten. Dies steht unter der Voraussetzung, dass
Chip-Germany GmbH die Ware beschaffen kann.

2. Der Besteller ist verpflichtet, die Abrufware innerhalb der vereinbarten Abrufzeiträume vollständig abzurufen.
Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, ist Chip-
Germany GmbH berechtigt, die Abrufware gegenüber dem Besteller in Rechnung zu
stellen.

3. Stellt der Hersteller die Produktion des Liefergegenstands ein, wird Chip-Germany GmbH
versuchen, dem Besteller eine Schlussbestellung („Last Call“) zu ermöglich, die es dem
Besteller erlaubt, ein letztes Mal eine größere Menge des Liefergegenstands zu
beziehen. Die Lieferverpflichtung von Chip-Germany GmbH endet im Hinblick auf den
nicht mehr produzierten Liefergegenstand mit der Einstellung der Produktion durch den
Hersteller.